Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lackiertechnik Uwe Mauritz – Einzelhandwerksunternehmen
(Stand 04. Juni 2025 – es gilt ausschließlich deutsches Recht)
1 | Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Lackiertechnik Uwe Mauritz, Inhaber Uwe Mauritz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2 | Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und 30 Kalendertage gültig.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
3 | Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer führt Lackier-, Beschichtungs- und ggf. Vorbereitungsarbeiten gemäß anerkanntem Stand der Technik aus.
Der Auftraggeber stellt alle benötigten Informationen (z. B. Farbcodes, Zeichnungen) und Bauteile rechtzeitig und kostenfrei bereit.
Entdeckt der Auftragnehmer während der Arbeit verdeckte Vorschäden, Rost- oder Spachtelfehler, informiert er den Auftraggeber; erforderliche Mehrarbeiten gelten als zusätzlich beauftragt.
Bei Sonder- oder Effektlacken hat der Auftraggeber den Farbton bei Übergabe des Objekts zu prüfen.
4 | Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Auftragswerten über 1 000 € netto kann eine Anzahlung bis 50 % verlangt werden.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
5 | Werkunternehmer- und vertragliches Pfandrecht
Der Auftragnehmer hat das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 647 BGB an den eingebrachten Gegenständen (z. B. Fahrzeug, Felgensatz, Industriewerkstück).
Erweitertes vertragliches Pfandrecht: Zur Sicherung aller fälligen, unbestrittenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung – auch solcher aus bereits ausgelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Aufträgen – räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Pfandrecht an sämtlichen sich im Besitz des Auftragnehmers befindlichen Gegenständen ein.
Das Pfandrecht wird zwei Wochen vor Verwertung schriftlich angedroht; die Verwertung erfolgt nach §§ 1234 ff. BGB.
Für Verbraucher gilt das erweiterte Pfandrecht nur, wenn der pfandbelastete Gegenstand einem noch offenen Auftrag zuzuordnen ist.
6 | Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt)
Vom Auftragnehmer gelieferte Lacke, Füller, Ersatzteile oder sonstige Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
7 | Ausführungs- und Lieferfristen; höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich als Fixtermine vereinbart.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
8 | Abnahme
Die Fertigstellung wird angezeigt; der Auftraggeber hat das Werk binnen fünf Werktagen abzunehmen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nutzt oder die Frist kommentarlos verstreichen lässt.
9 | Sachmängelansprüche
Unternehmer müssen das Werk unverzüglich untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens binnen sieben Kalendertagen schriftlich rügen; bei Verbrauchern genügt die gesetzliche Regelung.
Für Verbraucher verjähren Mängelansprüche nach 24 Monaten, für Unternehmer nach 12 Monaten ab Abnahme.
Der Auftragnehmer leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
10 | Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ausgeschlossen.
Keine Haftung für handelsübliche Farbton-Toleranzen, für Schäden infolge ungeeigneter Untergründe oder für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.
11 | Aufbewahrung und Standgeld
Werden Gegenstände oder Fahrzeuge nicht binnen 10 Tagen nach Fertigmeldung abgeholt, lagert der Auftragnehmer sie auf Gefahr des Auftraggebers; es wird ein Standgeld von 10 € pro Kalendertag berechnet.
Versicherungsschutz besteht während der Verweildauer ausschließlich gegen Brand und Einbruchdiebstahl im üblichen Umfang; weitergehender Schutz obliegt dem Auftraggeber.
12 | Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Eine Musterwiderrufsbelehrung wird gesondert bereitgestellt.
13 | Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet; nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
14 | Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers; bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15 | Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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