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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)
Lackiertechnik Uwe Mauritz – Einzel­handwerks­unternehmen
(Stand 04. Juni 2025 – es gilt ausschließlich deutsches Recht)

1 | Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts­beziehungen zwischen der Lackiertechnik Uwe Mauritz, Inhaber Uwe Mauritz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2 | Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und 30 Kalendertage gültig.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftrags­bestätigung oder Beginn der Leistung zustande. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

3 | Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Auftragnehmer führt Lackier-, Beschichtungs- und ggf. Vorbereitungs­arbeiten gemäß anerkanntem Stand der Technik aus.

Der Auftraggeber stellt alle benötigten Informationen (z. B. Farbcodes, Zeichnungen) und Bauteile rechtzeitig und kostenfrei bereit.

Entdeckt der Auftragnehmer während der Arbeit verdeckte Vorschäden, Rost- oder Spachtel­fehler, informiert er den Auftraggeber; erforderliche Mehrarbeiten gelten als zusätzlich beauftragt.

Bei Sonder- oder Effekt­lacken hat der Auftraggeber den Farbton bei Übergabe des Objekts zu prüfen.

4 | Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zahlbar.

Bei Auftragswerten über 1 000 € netto kann eine Anzahlung bis 50 % verlangt werden.

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungs­recht besteht nur aus demselben Vertrags­verhältnis.

5 | Werkunternehmer- und vertragliches Pfandrecht

Der Auftragnehmer hat das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 647 BGB an den eingebrachten Gegenständen (z. B. Fahrzeug, Felgensatz, Industriewerkstück).

Erweitertes vertragliches Pfandrecht: Zur Sicherung aller fälligen, unbestrittenen Forderungen aus der gesamten Geschäfts­beziehung – auch solcher aus bereits ausgelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Aufträgen – räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Pfandrecht an sämtlichen sich im Besitz des Auftragnehmers befindlichen Gegenständen ein.

Das Pfandrecht wird zwei Wochen vor Verwertung schriftlich angedroht; die Verwertung erfolgt nach §§ 1234 ff. BGB.

Für Verbraucher gilt das erweiterte Pfandrecht nur, wenn der pfandbelastete Gegenstand einem noch offenen Auftrag zuzuordnen ist.

6 | Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt)

Vom Auftragnehmer gelieferte Lacke, Füller, Ersatzteile oder sonstige Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

7 | Ausführungs- und Lieferfristen; höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich als Fixtermine vereinbart.

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.

8 | Abnahme

Die Fertigstellung wird angezeigt; der Auftraggeber hat das Werk binnen fünf Werktagen abzunehmen.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nutzt oder die Frist kommentarlos verstreichen lässt.

9 | Sachmängelansprüche

Unternehmer müssen das Werk unverzüglich untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens binnen sieben Kalendertagen schriftlich rügen; bei Verbrauchern genügt die gesetzliche Regelung.

Für Verbraucher verjähren Mängelansprüche nach 24 Monaten, für Unternehmer nach 12 Monaten ab Abnahme.

Der Auftragnehmer leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

10 | Haftung

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ausgeschlossen.

Keine Haftung für handelsübliche Farbton-Toleranzen, für Schäden infolge ungeeigneter Untergründe oder für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.

11 | Aufbewahrung und Standgeld

Werden Gegenstände oder Fahrzeuge nicht binnen 10 Tagen nach Fertigmeldung abgeholt, lagert der Auftragnehmer sie auf Gefahr des Auftraggebers; es wird ein Standgeld von 10 € pro Kalendertag berechnet.

Versicherungsschutz besteht während der Verweildauer ausschließlich gegen Brand und Einbruchdiebstahl im üblichen Umfang; weitergehender Schutz obliegt dem Auftraggeber.

12 | Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Eine Muster­widerrufs­belehrung wird gesondert bereitgestellt.

13 | Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet; nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

14 | Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers; bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

15 | Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; mündliche Neben­abreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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